Order info
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Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 30.06.2000
A. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen von dnt
erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende oder diesen
Bedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden
nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich von uns schriftlich
bestätigt. Der Auftraggeber verzichtet mit Annahme der Ware auf die
Geltendmachung seiner eigenen Einkaufsbedingungen, die auch nicht durch unser
Schreiben oder unsere Lieferung Vertragsinhalt werden.
B. Vertragsabschluss
1.) Angebote von dnt
erfolgen freibleibend, mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und
Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen,
Zeichnungen, Muster, Qualitätsbeschaffenheit, Zusammensetzung, Leistungs-,
Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren
sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
sind.
2.) Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als
genehmigt sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar
sind.
3.) Der Vertrag kommt zustande mit Annahme einer mündlichen,
telefonischen, schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief erteilten Bestellung des
Käufers, die in der Regel durch die Übersendung einer entsprechenden
Auftragsbestätigung erfolgt. Die Annahme einer Bestellung kann auch unmittelbar
durch Zustellung der bestellten Ware mit Zustellung der entsprechenden
Einkaufsrechnung erfolgen.
C. Lieferzeit/Teillieferungen
1.) Die von dnt schriftlich bestätigten Liefertermine gelten in allen Fällen vorbehaltlich der
Lieferungsmöglichkeiten. Für den Fall dass eine Lieferung nicht zu einem
schriftlich bestätigten Fixliefertermin auf den Weg gebracht wurde, kann der
Käufer eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 2 Wochen beträgt. Im
Fall der Nichteinhaltung dieser Frist kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten.
2.) Bei Lieferverzögerung aufgrund höherer Gewalt,
hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Aufruhr, Streik oder aufgrund
sonstiger, von dnt nicht zu vertretender Umstände ist dnt berechtigt, die
Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können
jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn
eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als 2
Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der
Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
3.) dnt ist zu Teillieferungen
berechtigt.
D. Preise und Zahlungsbedingungen
1.) Die vereinbarten Preise
ergeben sich aus den gültigen dnt-Preislisten und den dnt-Auftragsbestätigungen.
Sie verstehen sich ab dem von dnt gewählten Auslieferungslager bzw. ab dnt Lager
Dietzenbach. In den Preisen nicht eingeschlossen sind Kosten und Nebenkosten des
Versandes wie Verpackung, Porto, Fracht, Zustellgebühren etc. Diese Kosten sind,
sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, vom Käufer zu tragen. Die Höhe
der Versandkosten berechnet sich nach Versandart, Gewicht der Sendung und ist
auf den dnt-Preislisten, Angeboten der dnt-Homepage im Internet und den
dnt-Auftragsbestätigungen ersichtlich. Die aktuell gültigen Preislisten gelten
als Bestandteil des Kaufvertrages.
2.) Bei Lieferung ab Werk gilt die
Ware auch dann als geliefert, wenn sie von dnt als versandfertig gemeldet
wird.
3.) Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht
mit Verlassen des Auslieferungslagers von dnt auf den Vertragspartner
über.
4.) Rechnungen von dnt sind entsprechend der vereinbarten
Zahlungsart zu begleichen, wobei, sofern nicht anderweitig vereinbart, die
dnt-Rechnungen per Nachnahme oder Vorkasse zahlbar sind.
5.) Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners berechnet
dnt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der
Europäischen Zentralbank. dnt bleibt der Nachweis eines höheren, durch den
Verzug entstandenen Schadens, dem Vertragspartner der Nachweis eines niedrigeren
Verzugsschadens von dnt vorbehalten.
E. Widerrufsrecht
Im Rahmen einer Bestellung durch den Einsatz
von Fernkommunikationsmitteln gelten die Bestimmungen des Fernabfragegesetzes.
Die Rückgabefrist für Verbraucher bei Inanspruchnahme eines Rückgaberechtes
beträgt 2 Wochen ab Datum des Wareneingangs beim Empfänger.
F. Gewährleistung, Mängelrüge und Haftung
1.) Offensichtliche
Mängel an der Ware sind vom Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der
Sendung schriftlich bei dnt anzumelden. Unterlässt der Käufer die frist- und
formgerechte Anzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt. dnt ist berechtigt
und im Fall der Anerkennung der Mängelrüge verpflichtet, nach eigener Wahl
mangelhafte Ware nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Der Käufer steht dnt
mindestens 2 Nachbesserungsversuche zu. Alternativ dazu kann dnt eine
Ersatzlieferung vornehmen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind dnt unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung schriftlich
mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der
§§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
2.) Alle weitergehenden Rechte und
Ansprüche des Vertragspartners, unabhängig von deren Rechtsgrundlage, sind
ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (dies
umfasst z. B. Folgeschäden, entgangener Gewinn sowie Schäden, die nicht an den
Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit
oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind).
3.) Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden
Haftungsbeschränkungen unberührt.
4.) Die Gewährleistung umfasst nicht
die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler
entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der
festgestellte Fehler darauf beruht, dass der Vertragspartner Betriebs- oder
Warnungsanweisungen von dnt nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu
nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran
Änderungen vorgenommen haben. Gleiches gilt im Falle von Schäden, die durch den
Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen
entstehen, deren Kompatibilität dnt nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat.
Weiterhin sind Schäden durch höhere Gewalt, durch nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch, durch Verschmutzung oder durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder
mangelhafte Batterien von jeglicher Gewährleistung
ausgeschlossen.
5.) Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so
müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft
gemacht werden.
G. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist für alle gekauften
neuen Gegenstände und Anlagen beträgt 12 Monate ab Auslieferungstag. Die
Gewährleistung für unverkaufte Lagerware wird in jedem Fall auf max. 18 Monate
nach Auslieferung ab Lager dnt beschränkt. Dies bezieht sich auch auf Ware, die
vor Verkauf an den Endkunden länger als 18 Monate beim Wiederverkäufer
lagerte.
H. Eigentumsvorbehalt
1.) Alle Lieferungen von dnt erfolgen
unter Eigentumsvorbehalt. Ist der Vertragspartner Kaufmann, dann geht das
Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Rechten (Vorbehaltsware) erst mit
Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den
Vertragspartner über.
2.) dnt wird auf Wunsch des Vertragspartners
bereits vorher Teile der gelieferten Vorbehaltsware an diesen übereignen, wenn
und soweit der Wert der gelieferten Vorbehaltsware alle offenen Forderungen von
dnt um mehr als 30 % übersteigt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die
Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu versenden, zur Sicherheit zu
übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im
Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter veräußern. Für den Fall der
Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner bereits hiermit alle daraus
entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für
die Forderung von dnt an dnt ab. dnt nimmt diese Abtretung an. Der
Vertragspartner wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die dnt
abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf die
Rechte von dnt hinweisen.
3.) Ist der Vertragspartner mit einer oder
mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein
oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen
Vergleichsverfahrens beantragt, darf der Vertragspartner nicht mehr über die
Vorbehaltsware verfügen. dnt ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag
zurück zu treten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurück
zu nehmen oder die Befugnisse des Vertragspartners zur Einziehung der
Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. dnt kann dann Auskunft über
die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderung
anzeigen und die Forderung selbst einziehen.
4.) Während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes wird der Vertragspartner die Vorbehaltsware auf eigene
Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser,
Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und dnt auf Anforderung Einsicht
in die Versicherungspolice gewähren. Der Vertragspartner tritt seine
diesbezüglichen Versicherungsansprüche bereits jetzt an dnt ab. dnt nimmt diese
Abtretung an und erklärt die Rückabtretung an den Vertragspartner mit der
Maßgabe, dass diese wirksam wird, sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.
I. Vertraulichkeit und Datenschutz
1.) Die Vertragsparteien
werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der
Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
2.) dnt wird bei Nutzung der
aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen
personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
3.) Für von dnt mitgelieferte, nicht von dnt selbst hergestellte
Software gelten die §§ 69a - 69 g Urheberrechtsgesetz und ggf. die Bestimmungen
des jeweiligen Lizenzvertrages.
J. Verschiedenes
1.) Soweit diese Allgemeinen
Verkaufsbedingungen und unsere Auftragsbestätigungen nicht besondere Regelungen
treffen, gelten für das Lieferverhältnis die Allgemeinen Lieferbedingungen für
Erzeugnisse der Elektroindustrie.
2.) Erfüllungsort für Lieferung und
Zahlung ist Dietzenbach.
3.) Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in
Zusammenhang mit den Vertragsbedingungen zwischen den Parteien Offenbach/Main
oder Frankfurt/Main.
4.) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die
Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17.7.1973 über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen (BGBI.731,Seite 856) sowie über den Abschluss von
internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (BGBI.731, Seite 868) sowie
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen
Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Auch für alle Streitigkeiten
hinsichtlich der Entstehung und der Wirksamkeit eines Vertragsverhältnisses gilt
ein Gerichtsstand nach unserer Wahl.
5.) Nicht der Geschäftsleitung
angehörende Vertreter von dnt sind nicht befugt, eine von den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von dnt abweichende Abwicklung des Geschäftes zu
vereinbaren.
6.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages
ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des
Vertrages im übrigen nicht.
Drahtlose Nachrichtentechnik
Entwicklungs- und Vertriebs GmbH
Voltastraße 4
63128 Dietzenbach
ID-Nr. DE 142217512
HR-Eintrag HRB Nr.: 10 003 AG Offenbach a.M.
Geschäftsführer: Helmut Flugel
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