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Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 30.06.2000

A. Geltung

    Alle Lieferungen und Leistungen von dnt erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber verzichtet mit Annahme der Ware auf die Geltendmachung seiner eigenen Einkaufsbedingungen, die auch nicht durch unser Schreiben oder unsere Lieferung Vertragsinhalt werden.

B. Vertragsabschluss

    1.) Angebote von dnt erfolgen freibleibend, mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitätsbeschaffenheit, Zusammensetzung, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
    2.) Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.
    3.) Der Vertrag kommt zustande mit Annahme einer mündlichen, telefonischen, schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief erteilten Bestellung des Käufers, die in der Regel durch die Übersendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung erfolgt. Die Annahme einer Bestellung kann auch unmittelbar durch Zustellung der bestellten Ware mit Zustellung der entsprechenden Einkaufsrechnung erfolgen.

C. Lieferzeit/Teillieferungen

    1.) Die von dnt schriftlich bestätigten Liefertermine gelten in allen Fällen vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeiten. Für den Fall dass eine Lieferung nicht zu einem schriftlich bestätigten Fixliefertermin auf den Weg gebracht wurde, kann der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 2 Wochen beträgt. Im Fall der Nichteinhaltung dieser Frist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
    2.) Bei Lieferverzögerung aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Aufruhr, Streik oder aufgrund sonstiger, von dnt nicht zu vertretender Umstände ist dnt berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als 2 Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
    3.) dnt ist zu Teillieferungen berechtigt.

D. Preise und Zahlungsbedingungen

    1.) Die vereinbarten Preise ergeben sich aus den gültigen dnt-Preislisten und den dnt-Auftragsbestätigungen. Sie verstehen sich ab dem von dnt gewählten Auslieferungslager bzw. ab dnt Lager Dietzenbach. In den Preisen nicht eingeschlossen sind Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Verpackung, Porto, Fracht, Zustellgebühren etc. Diese Kosten sind, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, vom Käufer zu tragen. Die Höhe der Versandkosten berechnet sich nach Versandart, Gewicht der Sendung und ist auf den dnt-Preislisten, Angeboten der dnt-Homepage im Internet und den dnt-Auftragsbestätigungen ersichtlich. Die aktuell gültigen Preislisten gelten als Bestandteil des Kaufvertrages.
    2.) Bei Lieferung ab Werk gilt die Ware auch dann als geliefert, wenn sie von dnt als versandfertig gemeldet wird.
    3.) Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers von dnt auf den Vertragspartner über.
    4.) Rechnungen von dnt sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsart zu begleichen, wobei, sofern nicht anderweitig vereinbart, die dnt-Rechnungen per Nachnahme oder Vorkasse zahlbar sind.
    5.) Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners berechnet dnt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank. dnt bleibt der Nachweis eines höheren, durch den Verzug entstandenen Schadens, dem Vertragspartner der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens von dnt vorbehalten.

E. Widerrufsrecht

    Im Rahmen einer Bestellung durch den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln gelten die Bestimmungen des Fernabfragegesetzes. Die Rückgabefrist für Verbraucher bei Inanspruchnahme eines Rückgaberechtes beträgt 2 Wochen ab Datum des Wareneingangs beim Empfänger.

F. Gewährleistung, Mängelrüge und Haftung

    1.) Offensichtliche Mängel an der Ware sind vom Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Sendung schriftlich bei dnt anzumelden. Unterlässt der Käufer die frist- und formgerechte Anzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt. dnt ist berechtigt und im Fall der Anerkennung der Mängelrüge verpflichtet, nach eigener Wahl mangelhafte Ware nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Der Käufer steht dnt mindestens 2 Nachbesserungsversuche zu. Alternativ dazu kann dnt eine Ersatzlieferung vornehmen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind dnt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
    2.) Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners, unabhängig von deren Rechtsgrundlage, sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (dies umfasst z. B. Folgeschäden, entgangener Gewinn sowie Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind).
    3.) Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
    4.) Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der festgestellte Fehler darauf beruht, dass der Vertragspartner Betriebs- oder Warnungsanweisungen von dnt nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben. Gleiches gilt im Falle von Schäden, die durch den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen entstehen, deren Kompatibilität dnt nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat. Weiterhin sind Schäden durch höhere Gewalt, durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, durch Verschmutzung oder durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
    5.) Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.

G. Gewährleistungsfrist

    Die Gewährleistungsfrist für alle gekauften neuen Gegenstände und Anlagen beträgt 12 Monate ab Auslieferungstag. Die Gewährleistung für unverkaufte Lagerware wird in jedem Fall auf max. 18 Monate nach Auslieferung ab Lager dnt beschränkt. Dies bezieht sich auch auf Ware, die vor Verkauf an den Endkunden länger als 18 Monate beim Wiederverkäufer lagerte.

H. Eigentumsvorbehalt

    1.) Alle Lieferungen von dnt erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ist der Vertragspartner Kaufmann, dann geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Rechten (Vorbehaltsware) erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über.
    2.) dnt wird auf Wunsch des Vertragspartners bereits vorher Teile der gelieferten Vorbehaltsware an diesen übereignen, wenn und soweit der Wert der gelieferten Vorbehaltsware alle offenen Forderungen von dnt um mehr als 30 % übersteigt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu versenden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderung von dnt an dnt ab. dnt nimmt diese Abtretung an. Der Vertragspartner wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die dnt abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf die Rechte von dnt hinweisen.
    3.) Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. dnt ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurück zu nehmen oder die Befugnisse des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. dnt kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderung anzeigen und die Forderung selbst einziehen.
    4.) Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes wird der Vertragspartner die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und dnt auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice gewähren. Der Vertragspartner tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche bereits jetzt an dnt ab. dnt nimmt diese Abtretung an und erklärt die Rückabtretung an den Vertragspartner mit der Maßgabe, dass diese wirksam wird, sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.

I. Vertraulichkeit und Datenschutz

    1.) Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
    2.) dnt wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
    3.) Für von dnt mitgelieferte, nicht von dnt selbst hergestellte Software gelten die §§ 69a - 69 g Urheberrechtsgesetz und ggf. die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.

J. Verschiedenes

    1.) Soweit diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und unsere Auftragsbestätigungen nicht besondere Regelungen treffen, gelten für das Lieferverhältnis die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse der Elektroindustrie.
    2.) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Dietzenbach.
    3.) Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit den Vertragsbedingungen zwischen den Parteien Offenbach/Main oder Frankfurt/Main.
    4.) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17.7.1973 über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGBI.731,Seite 856) sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (BGBI.731, Seite 868) sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Auch für alle Streitigkeiten hinsichtlich der Entstehung und der Wirksamkeit eines Vertragsverhältnisses gilt ein Gerichtsstand nach unserer Wahl.
    5.) Nicht der Geschäftsleitung angehörende Vertreter von dnt sind nicht befugt, eine von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dnt abweichende Abwicklung des Geschäftes zu vereinbaren.
    6.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.



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