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Glossar und LinksDownload-ManagerDownload-Manager sind Programme, die speziell zum Herunterladen von Dateien entwickelt wurden. Sie bieten deutlich mehr Komfort als der "Speichern unter"-Dialog, den die meisten gängigen Browser anbieten. DRM - Digital Rights Management Mit der Software "Digital Rights Management" (DRM) sollen Urheberrechte und Copyrights geschützt werden. Die Anwender von DRM sind Verlage oder Content Provider (Firmen, die bestimmte Inhalte zur Verfügung stellen). DRM ist die Schlüsseltechnologie der Industrie für den Onlinevertrieb von Musik. Sie garantiert die volle Kontrolle der Content Provider über Abspiel- und Kopiermöglichkeiten, Nutzungsdauer und Bezahlung von Musik. Filesharing und Tauschbörsen Als "Filesharing" bezeichnet man den Austausch von Daten zwischen mehreren Computern - zum Beispiel über das Internet. Nach diesem Prinzip funktionieren Tauschbörsen wie eDonkey oder KaZaA. GEMA Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist die Hauptstelle in Deutschland, die sich um die Vergabe der Lizenzen im Musikbereich kümmert. Sie unterstützt auch die Künstler in Rechtsfragen. Verstöße gegen das Urheberrecht, auch im Internet, werden von der GEMA direkt verfolgt. ID3-Tag Ein ID3-Tag ist der "Ausweis" einer MP3-Datei. In ihm finden sich Hinweise zum Interpreten, Titel, Name des Albums, Erscheinungsjahr der Musikstücke und weitere Informationen. IFPI Die IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) ist die Dachorganisation der Tonträgerhersteller-Verbände. Sie koordiniert die gemeinsamen Branchenbelange wie Urheberrecht und die Bekämpfung von Tonpiraterie. Außerdem pflegt sie Kontakte zu Printmedien, Funk und Fernsehen, öffentlichen Institutionen und anderen Organisationen. Privatkopie Die Kopie, die ausschließlich für den privaten Gebrauch gedacht ist und nur in begrenzter Anzahlt erstellt werden darf. Nach der Änderung des Urheberrechts darf der Nutzer theoretisch auch weiterhin Kopien für seinen persönlichen Gebrauch herstellen. Tatsächlich schafft das neue Gesetz durch das Umgehungsverbot von Kopierschutztechniken und Systemen zum DRM die Privatkopie im digitalen Bereich ab. Wer trotz Kopierschutz kopiert, könnte sich künftig mit hohen Schadensersatzforderungen der Medienindustrie konfrontiert sehen. Shareware Shareware ist eine Vertriebsform von Software, bei der die jeweilige Software vor dem Kauf kostenlos getestet werden kann. Der Testzeitraum beträgt meist 30 Tage. Damit man das Programm nach Ablauf der Testzeit auch kauft, sind bei der Testversion oft einige Funktionalitäten des Programms gesperrt oder die Software funktioniert nach Ablauf der Testzeit nicht mehr. Mit Erwerb der Vollversion fallen diese Beschränkungen weg. Vervielfältigung Das Brennen oder Speichern von Werken (Musikdateien), die im Internet angeboten werden, auf dem privaten PC oder auf CD. Für das Herunterladen oder Kopieren braucht man - nach dem Monopolrecht - die Zustimmung des Urhebers. Bei privater Nutzung ist die Vervielfältigung nur dann rechtswidrig, wenn auf illegale Quellen zugegriffen wird. |
